Was darf ich mit der Adresse machen und was nicht?
Wenn Sie unseren Dienst in Anspruch nehmen, dürfen Sie unsere Adresse im Impressum Ihrer eBooks und Printbücher führen.
Sie dürfen die Postadresse für das Impressum Ihrer Autorenwebsite verwenden. Für Ihre redaktionellen Inhalte übernehmen wir jedoch ausdrücklich keine juristische Verantwortung.
Nicht erlaubt ist die Verwendung unserer Adresse, um Bestellungen in Ihrem Namen zu tätigen oder Verträge abzuschließen.
Muss trotz Impressumservice mein Klarname im Buch stehen?
Als Autorin oder Autor dürfen Sie selbstverständlich unter Pseudonym veröffentlichen. Ihr Pseudonym kann auf Cover, Titelseite, Verkaufsplattformen und in der Außendarstellung verwendet werden.
Für das Buchimpressum gelten jedoch besondere gesetzliche Anforderungen. Je nach Veröffentlichungsmodell und Bundesland müssen dort bestimmte rechtlich verantwortliche Stellen angegeben werden, zum Beispiel Verlag, Herausgeber, Verleger, Druckerei oder bei Veröffentlichungen im Selbstverlag die dafür verantwortliche Person. Ein reines Pseudonym ohne ladungsfähige Anschrift reicht dafür in der Regel nicht aus.
Unser Service schützt vor allem Ihre private Wohnanschrift. Sie können unsere ladungsfähige Anschrift als c/o-Adresse nutzen, damit rechtlich relevante Post zuverlässig entgegengenommen, zugeordnet und an Sie weitergeleitet werden kann. Dafür benötigen wir intern Ihren bürgerlichen Namen sowie alle Pseudonyme, unter denen Sie unseren Service nutzen.
Ob Ihr bürgerlicher Name im konkreten Buchimpressum öffentlich erscheinen muss, hängt vom jeweiligen Veröffentlichungsmodell ab. Wenn ein Verlag oder ein Selfpublishing-Dienst als Verlag beziehungsweise rechtlich verantwortliche Stelle im Impressum auftritt, muss der Klarname der Autorin oder des Autors häufig nicht zusätzlich genannt werden. Wenn Sie dagegen selbst als Herausgeberin, Verlegerin oder Selbstverlegerin auftreten, kann eine Namensangabe erforderlich sein.
Ihre Privatanschrift wird bei Nutzung unseres Services nicht im Buch veröffentlicht. Bei Unsicherheiten, insbesondere bei Veröffentlichungen im Selbstverlag, empfehlen wir eine individuelle Rechtsberatung.
Welche Adresse schreibe ich nun in mein Impressum?
Wenn Sie unseren Service gebucht haben, senden wir Ihnen ein Dokument, dem Sie die genaue Formulierung des Impressums entnehmen können.
Wie buche ich den Service?
Kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular und fordern Sie unseren Buchungsantrag an. Wir senden Ihnen dann einen kurzen Bogen zu, den Sie vollständig ausfüllen und unterschrieben per Post an uns zurücksenden. Diesem Brief fügen Sie bitte eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises bei.
Zusätzlich benötigen wir eine Liste Ihrer Werke, für die Sie das Impressum verwenden. Über neue Veröffentlichungen informieren Sie uns bitte weiterhin per E-Mail.
Kann ich die Adresse auch für mein Impressum auf Facebook/Instagram/Twitter/usw. nutzen?
Prinzipiell ja. Sie können die Adresse für die Autorenwebsite und Ihre Social Media Seiten nutzen.
Sollte zusätzlich die Angabe eines redaktionell Verantwortlichen im Sinne von § 18 Abs. 2 MStV notwendig sein (wenn Sie redaktionelle Inhalte auf ihrer Seite veröffentlichen), muss dort laut dem Gesetzgeber Ihr Klarname angeführt werden. Unser Service kann selbstverständlich keine Verantwortung für die von Ihnen geposteten Inhalte übernehmen.
Ab wann kann ich die Adresse nutzen?
Sofort nach Zahlung der Servicegebühr!
Wie lange läuft der Vertrag? Wie ist die Kündigungsfrist?
Der Vertrag ist bis maximal 30 Tage vor Laufzeitende schriftlich (zum Beispiel per E-Mail an kontakt@impressum-für-autoren.de) kündbar und verlängert sich ansonsten automatisch um weitere 12 Monate (Jahresabo).
Oder reichen Sie ihre Kündigung über dieses Formular ein:
Wie kann ich bezahlen?
Sie können per Banküberweisung oder PayPal bezahlen.
Für wie viele Bücher kann ich Ihre Adresse verwenden?
Die Buchung gilt pro Jahr. Die Anzahl der Werke ist dabei unbegrenzt und auch die Form (eBook oder Print) egal. Wenn Sie mehr als drei Pseudonyme führen und mit unserem Service abdecken möchten, kontaktieren Sie uns bitte.
Muss meine Telefonnummer ins Impressum?
Der Gesetzgeber sagt, dass ein Impressum eine Kontaktmöglichkeit enthalten muss, über die der Verantwortliche kurzfristig erreicht werden kann. Die beste und sicherste Möglichkeit ist hier natürlicherweise eine Telefonnummer, jedoch ist auch eine E-Mail-Adresse möglich, sofern diese regelmäßig (am besten mehrmals täglich) kontrolliert wird und somit eine schnelle Antwort gewährleistet werden kann.
